Beglaubigte Übersetzung Berlin Englisch

Übersetzungen mit Unterschrift und Siegel

Mit "beglaubigter Übersetzung" meint man die Übersetzung eines Dokuments durch einen Übersetzer, der ermächtigt ist, die inhaltliche Übereinstimmung zwischen Original und Übersetzung zu bestätigen ("beeidigter Übersetzer"). In Deutschland wird ein Übersetzer bei Vorliegen der entsprechenden Qualifikationen durch das dafür zuständige Gericht ermächtigt (oft durch das örtlich zuständige Landgericht).

Bei mir beglaubigte Übersetzung beauftragen

Behörden, Geschäftspartner, Arbeitgeber, Universitäten, Notare oder Gerichte benötigen häufig eine Übersetzung, die von einem "beeidigten Übersetzer" beglaubigt ist. Ich erstelle solche Übersetzungen und beglaubige die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original durch mein Siegel und meine Unterschrift.

Welche Vorlage kann verwendet werden?

Auch in anderen rechtlichen Bereichen kommt dem Original einer Urkunde eine besondere Bedeutung zu. Das Original garantiert die Echtheit der in ihm enthaltenen Informationen, weil Abänderungen leichter sichtbar sind. Ich muss daher vermerken, von welcher Art Vorlage die beglaubigte Übersetzung gefertigt wurde (d.h. in welcher Form mir das Dokument für die Übersetzung vorlag):

  1. Original (meist Unterschrift oder Stempel in blauer Originaltinte),
  2. beglaubigte Kopie (Beglaubigungsvermerk in blauer Originaltinte),
  3. Kopie (in der Regel schwarz-weiße oder farbige Kopie oder gescanntes Dokument oder digitales Foto).

Am besten klären Sie vorher mit der Behörde, dem Arbeitgeber oder dem Unternehmen, welche Art Vorlage für die Übersetzung akzeptiert wird. Ich kann das letztlich nicht entscheiden. Die Kosten der beglaubigten Übersetzung sind gleich.

Auszugsweise Übersetzung

Eine Urkunde kann "auszugsweise" übersetzt werden; dies wird in der Übersetzung vermerkt. Auch hier sollte vorab geprüft werden, ob und wie eine auszugsweise Übersetzung von dem Adressaten der Übersetzung (Behörde, Universität, Geschäftspartner, etc.) akzeptiert wird. Bei einer auszugsweisen Übersetzung ist die Übersetzung natürlich entsprechend dem Umfang des "eingesparten" Textes günstiger.

Übermittlung der Dokumente

Unwiederbringliche Originale, die "vom Original" übersetzt werden müssen, können Sie mir – auf eigene Gefahr – per Post zusenden (am besten per Einschreiben).  Andere Dokumente können Sie mir als Scan per E-Mail zusenden. Am 1. Januar 2023 habe ich mein Büro von Berlin-Prenzlauer Berg nach Bad Belzig bei Berlin verlegt. Ich biete daher in Berlin derzeit keine Übersetzung "vom Original" durch persönliche Einsicht in das Original mehr an.

Fordern Sie Ihr Angebot an

Fordern Sie noch heute ein Angebot an. Auf Wunsch führe ich die Rechtsübersetzung auch als beglaubigte Übersetzung aus.